Sozialrecht – Social Law
Das Sozialrecht beinhaltet alle Vorschriften, die der Absicherung sozialer Risiken wie insbesondere Krankheit, Pflegebedürftigkeit, Arbeits- und Einkommenslosigkeit, Alter oder Tod dienen. Hier geht es ausdrücklich nicht um die Absicherung über privat abgeschlossene Versicherungen. Diese private Risikovorsorge wird nach den Regeln des Zivilrechtes bearbeitet und nicht durch die Sozialgerichte sondern durch Amts- und Landgerichte entschieden.
Über die vergangenen Jahre und Jahrzehnte sind die Regelungen des Sozialrechtes immer umfangreicher und auch komplexer geworden und damit auch häufig für Bürgerinnen und Bürger, aber auch für Unternehmen schwer verständlich.
Ich biete Ihnen daher meine Unterstützung auf allen Gebieten des Sozialrechtes an, sei es nur beratend oder aber auch vertretend in Ihren Verfahren bei den Verwaltungsbehörden oder aber auch vor den Sozialgerichten. Möglich ist hier auch eine bundesweite Vertretung, da viele Sozialversicherungsträger zentralisiert wurden und daher z.B. die Pflegeversicherungen mancher Pflegekassen in anderen Bundesländern lokalisiert sind.
Sozialrechtliche Fachgebiete
- Recht der Teilhabe – vormals Schwerbehindertenrecht
- Gesetzliche Krankenversicherung
- Gesetzliche Pflegeversicherung
- Gesetzliche Rentenversicherung
- Gesetzliche Unfallversicherung mit Arbeits- und Wegeunfällen sowie Berufskrankheiten
- Arbeitslosenversicherung
- Leistungen nach dem SGB III – „Bürgergeld“
und Vieles andere mehr aus Ihrem persönlichen oder betrieblichen Alltag, soweit es sozialrechtliche Bezüge hat.
Ich unterstütze auch Einrichtungen der Alten- oder Behindertenhilfe; so berate und vertrete ich beispielsweise ein „Altersheim“ in Dortmund und einen Pflegedienst in Hamm.
Wie kann ich Ihnen helfen? Sprechen Sie mich an.