Beratung – Consulting agreement
In einem ersten Telefonat oder unserer Email-Korrespondenz haben wir gemeinsam festgestellt, dass ein kurzer Ratschlag nicht ausreicht. Sie brauchen weitergehende juristische Expertise. Sie benötigen eine rechtliche Dienstleistung. Aber Sie möchten „Ihren Fall“ noch weiter allein bearbeiten oder vertreten.
Dann ist nicht in jedem Fall die Übertragung eines Vertretungsmandates angezeigt oder sogar erforderlich. Auch hier gibt es eine für Sie kostengünstige Möglichkeit mit meiner Unterstützung Ihre Angelegenheit/Ihr Problem juristisch einschätzen zu können.
Beratung
Sie zahlen nur für das was Sie erhalten, nämlich eine juristische Beratung.
Das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz, die in Deutschland gültige Grundlage für die Vergütung von Rechtsanwälten/Rechtsanwältinnen, kennt in § 3a sogenannte Vergütungsvereinbarungen und Ziffer 2102 VV RVG mit einer Gebührendeckelung bei 190,00 Euro netto, wenn es nur um Beratung und nicht Vertretung geht.
Sie behalten insoweit die volle Kostenkontrolle und können sich sicher sein, dass Sie eine Rechnung über maximal 190,00 Euro netto erhalten, wenn und soweit meine Tätigkeit diese, von Ihnen gewünschte einmalige Beratung ist. Zeitlich gehe ich hier von einem Beratungsumfang von maximal 1 Stunde Bearbeitungs- und Beratungszeit aus.
Sie erhalten in einem solchen Fall von mir eine Datenschutzerklärung und eine Honorarvereinbarung über diese einmalige Beratung und eine Vorschussrechnung über netto 100,00 Euro.
Sie senden die Honorarvereinbarung datiert und unterschrieben an mich zurück und überweisen den Vorschuss.
Sie erhalten in einem solchen Fall von mir eine Datenschutzerklärung und eine Honorarvereinbarung über diese einmalige Beratung und eine Vorschussrechnung über netto 100,00 Euro. Sie senden die Honorarvereinbarung datiert und unterschrieben an mich zurück und überweisen den Vorschuss.
Nach Erhalt der Unterlagen und Zahlung findet die Beratung statt, nach deren Ende Sie eine ordnungsgemäße Rechnung unter Berücksichtigung Ihrer Vorschusszahlung von mir erhalten.
Auch hier läuft alles über Telefon, Videokonferenz und/oder E-Mail und wir stimmen den Zeitrahmen und die Dringlichkeit Ihres Anliegens gemeinsam ab.
Nach dieser Beratung können Sie entscheiden, ob die erteilten Auskünfte ausreichend für Sie waren oder ob Sie für Ihre Vertretung einen Anwalt benötigen und mir ggfs. das Mandat erteilen wollen.