Vertragsrecht – Contract law
Gerade im konfliktvermeidenden, außergerichtlichen Bereich findet das Vertragsrecht seine herausragende Bedeutung. Aus diesem Grunde liegt ein weiterer Schwerpunkt meiner Tätigkeit in der Gestaltung von Verträgen aller Art. Ferner unterstütze ich sie bei der Erläuterung vertraglicher Formulierung, die häufig für den juristischen Laien unverständlich sind oder deren Konsequenzen, auch ihren wirtschaftlichen, nicht überschaut werden können.
Hierzu ein Zitat:
„Ein Vertrag koordiniert und regelt das soziale Verhalten durch eine gegenseitige Selbstverpflichtung. Er wird freiwillig zwischen zwei (oder auch mehr) Parteien geschlossen. Im Vertrag verspricht jede Partei der anderen, etwas Bestimmtes zu tun oder zu unterlassen (und damit eine von der anderen Partei gewünschte Leistung zu erbringen). Dadurch wird die Zukunft für die Parteien berechenbarer."
Es geht zusammengefasst um die kalkulierbare, verständliche und nachvollziehbare Gestaltung zukünftigen Miteinanders. Insoweit wird die Bedeutung ausgewogener, die Interessen der Parteien umfassend abbildender und juristisch eindeutiger und klarer Verträge häufig zu gering geachtet. Ersparen sie sich überflüssige Streitereien und regeln sie ihre Belange rechtlich sicher in Verträgen. Hierbei können sie sowohl auf meine wirtschaftlichen, kommunikativen, wie juristischen Erfahrungen zurückgreifen.
- Kaufverträge
- Miet- und andere Nutzungsverträge
- Arbeits-, Dienst- und Geschäftsbesorgungsverträge
- Gesellschaftsverträge, Vereinssatzungen
- Darlehns-, Bürgschafts-, Schuldanerkenntnisverträge, Sicherungsabreden
- Werk-, Reiseverträge und Aufträge
- Lizenz-, Know-How- und Franchiseverträge
- Erbverträge
- Vertragsbegutachtung
Die vorstehende Aufzählung stellt nur einen Teil möglicher Vertragskonzepte dar.