Medizin- & Gesundheitsrecht
Das Dienstleistungsspektrum der Kanzlei umfasst den gesamten Bereich des Gesundheits- und Medizinrechtes. Die umfassenden gesetzlichen Regelungen zum Medizinrecht unterliegen kontinuierlichen Änderungen und Ergänzungen, die eine fundierte rechtliche Beratung erforderlich machen. Hinzu kommt, dass dieses Rechtsgebiet nicht allumfassend geregelt ist und bis auf wenige Ausnahmen auch nicht separat studiert werden kann. Mein Angebot richtet sich vor allen Dingen an medizinische Dienstleister. Aber auch die Beratung von Patienten gehört zu meinem Arbeitsspektrum.
- Vertragsarztrecht; Krankenhausrecht
- Arzthaftungsrecht und Arztstrafrecht
- Vertrags- und Wettbewerbsrecht der Heilberufe
- Berufs-, Berufszulassungs- und Niederlassungsrecht
- Dienst- und Arbeitsrecht der Heilberufe
- Honorarrecht (z.B. EBM; GOÄ)
- Praxisgründung und Praxisabgabe
- Tierarztrecht
Die vorstehende Aufzählung verdeutlicht die Bandbreite medizin-/gesundheitsrechtlicher Beratung.
Ein Schwerpunkt meiner Tätigkeit besteht in der Beratung und Betreuung von Psychologen und Psychotherapeuten sowie von Anbietern alternativ- und komplementärmedizinischer Dienstleistungen.