Das Sozialrecht in der BRD ist erst seit den 70ér Jahren des letzten Jahrhunderts eine gebräuchliche Bezeichnung aller Vorschriften, welche sich mit den rechtlichen Regelungen des Systems der Sozialen Sicherung beschäftigen. Diese Normen, die in ihrer Entstehung zum Teil weit in die Geschichte zurückreichen (Kaiserzeit), gehören zum sogenannten öffentlichen Recht und werden durch eine eigene Gerichtsbarkeit (Sozialgerichte) judiziert.
Als Sammel- /Querschnittsmaterie ist das Sozialrecht letztlich die Umsetzung des Sozialstaatsprinzipes des Grundgesetzes. Es unterteilt sich nach der traditionellen Unterscheidung in folgende Bereiche
- Sozialversicherung und Arbeitsförderung (Arbeitslosenversicherung),
- soziale Entschädigung bzw. Versorgung
(z. B. Schwerbehindertenrecht, Kriegsopfer- und Gewaltopferentschädigung), - soziale Förderung (Wohngeld, Kindergeld, Erziehungsgeld, Ausbildungsförderung), und
- Soziale Hilfen bzw. Grundsicherung (Sozialhilfe, Grundsicherung für Arbeitsuchende).
Zur Sozialversicherung gehören die klassischen gesetzlichen Versicherungen
- Krankenversicherung
- Rentenversicherung
- Unfallversicherung
- Pflegeversicherung
Gerne unterstütze, berate und vertrete ich sie in den vorgenannten Bereichen des Sozialrechtes. Insbesondere im Sozial recht gilt:
„Wer nicht fragt, bekommt keine Antworten!"